CE-Kennzeichnung.
Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass sein
Produkt den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
aller geltenden EG-Richtlinien entspricht.
Am Beispiel der ATEX- bzw. EG-Explosionsschutz-Richtlinie beinhaltet
die CE-Kennzeichnung unter anderem:
- Recherchen, welche europäischen und nationalen Richtlinien,
Gesetze, Normen und sonstige Regelwerke für das Produkt gelten,
- Einordnen des Produktes in Gruppen und Kategorien,
- Festlegung
der erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahren,
- Durchführung
der sog. Zündquellenanalyse und -bewertung,
- Erstellung einer
Produktdokumentation,
- Erstellung der Betriebsanleitung,
- Kennzeichnung des Produktes.
Bei Verstößen gegen das Europäische Regelwerk
drohen erhebliche Geldbußen und Einschränkungen im Warenverkehr.
Unter Umständen müssen Produkte sogar aus dem Verkehr
gezogen werden (Rückruf).
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