Hans-Dieter Godolt - CE-Kennzeichnung nach EG-Maschinenrichtlinien und ATEX
CE

CE-Kennzeichnung.

Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass sein Produkt den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen aller geltenden EG-Richtlinien entspricht.

Am Beispiel der ATEX- bzw. EG-Explosionsschutz-Richtlinie beinhaltet die CE-Kennzeichnung unter anderem:

  • Recherchen, welche europäischen und nationalen Richtlinien, Gesetze, Normen und sonstige Regelwerke für das Produkt gelten,
  • Einordnen des Produktes in Gruppen und Kategorien,
  • Festlegung der erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahren,
  • Durchführung der sog. Zündquellenanalyse und -bewertung,
  • Erstellung einer Produktdokumentation,
  • Erstellung der Betriebsanleitung,
  • Kennzeichnung des Produktes.

Bei Verstößen gegen das Europäische Regelwerk drohen erhebliche Geldbußen und Einschränkungen im Warenverkehr. Unter Umständen müssen Produkte sogar aus dem Verkehr gezogen werden (Rückruf).

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